Arbeiter- Studentenwohnheim für Angehörige der ladinischen Sprachgruppe in der Gemeinde Bozen
Vor Einreichen des Gesuches muss die EEVE-Erklärung (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) erstellt worden sein. Für die zwischen 1. Januar und 30. Juni eingereichten Gesuche wird die auf das vorletzte Jahr bezogene EEVE berücksichtigt. Für die zwischen 1. Juli und 31. Dezember eingereichten Gesuche wird die EEVE des letzten Jahres vor Einreichung des Gesuches herangezogen.
Das Wohnheim für Arbeiter/Arbeiterinnen und Studenten/Studentinnen der ladinischen Sprachgruppe umfasst 32 Kleinwohnungen und Gemeinschaftsräume und dient für die zeitweilige Unterbringung von volljährigen Personen, die der ladinischen Sprachgruppe angehören und folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. In der Gemeinde Bozen oder in einer Anrainergemeinde von Bozen ein reguläres Arbeitsverhältnis haben oder eine reguläre selbständige Berufstätigkeit ausüben oder ein Arbeitseingliederungsprojekt absolvieren oder in den Arbeitslosenlisten seit nicht mehr als acht Monaten eingetragen sind, vorausgesetzt, dass sie vor der Eintragung in der Gemeinde Bozen oder in einer Anrainergemeinde bereits seit einem Jahr über ein reguläres Arbeitsverhältnis verfügt haben.
2. In die Freie Universität Bozen oder in die Landesfachhochschule „Claudiana“ regulär eingeschrieben sind und studieren und die gesetzliche Studienzeit nicht um mehr als zwei Jahre überschritten haben.
3. Die Zugehörigkeit zur ladinischen Sprachgruppe ist mit der Vorlage der Erklärung der Zugehörigkeit oder der Angliederung zur entsprechenden Sprachgruppe gemäß Dekret des Präsidenten der Republik vom 26. Juli 1976, Nr. 752, in geltender Fassung, nachzuweisen.
4. Sie/Er ist eine Einzelperson, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
5. Sie/Er ist nicht Eigentümer und hat nicht das Fruchtgenuss-, Gebrauchs- oder Wohnungsrecht einer angemessenen und leicht erreichbaren Wohnung und sie/er hat in den fünf Jahren vor Vorlage des Gesuchs kein solches Recht veräußert.
6. Sie/Er darf nicht Schulden gegenüber dem Wohnbauinstitut haben.
Die Gesuche für diese Wohneinrichtung können das ganze Jahr über eingereicht werden.
Hinsichtlich Miete, Nebenspesen und die Zahlungsart werden die gleichen Bestimmungen wie bei den Arbeiterwohnheimen angewandt.
Downloaden Sie das Gesuch um Aufnahme in das der ladinischen Sprachgruppe vorbehaltene Arbeiter- Studentenwohnheim in der Gemeinde Bozen in PFD-Format
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